Ratgeber

Schlaftabletten und Schlafmittel: Wann sie helfen, was sie riskieren

Verschreibungspflichtige Schlaftabletten wie Benzodiazepine und Z-Substanzen können eine Schlafstörung kurzfristig lindern, sollen aber höchstens vier Wochen genommen werden, weil sie schnell abhängig machen und viele Nebenwirkungen haben. Die S3-Leitlinie sieht Schlafmittel erst als zweiten Schritt vor, wenn die kognitive Verhaltenstherapie nicht ausreichend geholfen hat oder nicht möglich ist. Für rezeptfreie Antihistaminika und pflanzliche Mittel fehlt ein überzeugender Wirksamkeitsnachweis.

Schlaftabletten ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Mittel: starke verschreibungspflichtige Medikamente wie Benzodiazepine und Z-Substanzen, aber auch rezeptfreie Antihistaminika, Melatonin und pflanzliche Präparate wie Baldrian [2]. Sie können den Schlaf für eine Weile verbessern, die Ursache einer Schlafstörung beseitigen sie aber nicht [2]. Die S3-Leitlinie "Insomnie bei Erwachsenen" sieht Medikamente deshalb erst als zweiten Schritt vor [1]. Hier liest du, was die einzelnen Gruppen leisten, welche Risiken sie haben und worauf du beim Absetzen achten solltest. Ob ein Mittel für dich infrage kommt und welches, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Wann Schlafmittel überhaupt infrage kommen

Bei einer Insomnie empfiehlt die Leitlinie allen Betroffenen als erste Behandlung die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I). Eine medikamentöse Behandlung kann angeboten werden, wenn diese Therapie nicht ausreichend geholfen hat oder nicht durchführbar ist, bei älteren Menschen nur mit großer Zurückhaltung [1]. Auch das IQWiG schreibt, dass starke Schlaf- und Beruhigungsmittel normalerweise erst infrage kommen, wenn der Leidensdruck groß ist und keine andere Behandlung ausreichend geholfen hat [2]. Nach zwei Studien, die die Leitlinie anführt, wirkte die KVT-I nach der Akutbehandlung allein besser als zusammen mit einem Schlafmittel [1]. Wie die Therapie abläuft, erklärt der Ratgeber Kognitive Verhaltenstherapie bei Schlaflosigkeit.

Vor der Behandlung steht die Suche nach Ursachen. Die Leitlinie verlangt, aktiv nach körperlichen und psychischen Erkrankungen und nach Substanzen zu fragen, die den Schlaf stören, darunter Alkohol, Koffein und bestimmte Medikamente [1]. Ob deine Beschwerden zum Muster einer Insomnie passen, kannst du vorab mit dem Insomnie-Check einordnen.

Wer ein Schlafmittel bekommt, sollte laut IQWiG schon vor Beginn einen Plan haben, wie es nach der Behandlung weitergeht [2]. Alle Schlaf- und Beruhigungsmittel können auch tagsüber müde machen und die Reaktionsfähigkeit verringern. Autofahren kann dann je nach Mittel riskant sein, und bei älteren Menschen steigt die Sturzgefahr [2].

Die Gruppen im Überblick

GruppeRezeptEinschätzung der LeitlinieBeleg
Benzodiazepine und Z-Substanzenjakurzfristig bis vier Wochen wirksam, keine Langzeitbehandlung[1, 2]
Sedierende Antidepressivajaeinzelne Wirkstoffe wirksam, Langzeitbehandlung ohne Depression nicht empfohlen[1, 2]
Antipsychotikajaohne psychiatrische Begleiterkrankung nicht empfohlen[1]
Orexin-Rezeptor-Antagonistenjawirksam, keine Langzeitbehandlung, vor allem nicht über ein Jahr hinaus[1]
Sedierende Antihistaminikateils rezeptfreinicht empfohlen[1, 2]
Melatoninals Arzneimittel ja, als Nahrungsergänzung neinab 55 Jahren wirksam, keine Langzeitbehandlung[1, 2]
Pflanzliche Mittel wie Baldrianmeist neinnicht empfohlen[1, 2]

Benzodiazepine und Z-Substanzen

Diese beiden Gruppen werden bei Schlafstörungen am häufigsten verschrieben [2]. Benzodiazepine wirken angstlösend, dämpfend und entkrampfend. Z-Substanzen, fachlich Benzodiazepin-Rezeptor-Agonisten, ähneln ihnen in der Wirkung, werden aber schneller abgebaut und beeinträchtigen den nächsten Tag deshalb weniger stark [2]. Beide können kurzfristig helfen, etwa schneller einzuschlafen oder länger zu schlafen. Nach der Leitlinie sind sie in der Kurzzeitbehandlung bis zu vier Wochen wirksam, eine Langzeitbehandlung soll nicht empfohlen werden [1].

Der Grund ist die Liste der Risiken. Die Leitlinie nennt die Entwicklung von Toleranz und Abhängigkeit, nächtliche Verwirrtheit und Stürze, Einbußen bei der geistigen Leistungsfähigkeit, Nachwirkungen am Morgen mit eingeschränkter Fahrtüchtigkeit, vor allem bei lang wirksamen Substanzen, und einen verstärkt schlechten Schlaf nach dem Absetzen, die sogenannte Rebound-Insomnie [1]. Bei Z-Substanzen kommen laut IQWiG unter anderem Halluzinationen, Albträume und Schlafwandeln hinzu, das zu Unfällen führen kann [2]. Auch nach einer Z-Substanz sollte man mehrere Stunden warten, bevor man Auto fährt oder eine Maschine bedient [2].

Die Gewöhnung setzt früh ein. Nach etwa zwei Wochen kann sich der Körper an das Mittel gewöhnt haben. Dann wächst das Bedürfnis, es dauerhaft und in höherer Dosis zu nehmen, weil die Wirkung nachlässt [2]. Eine Abhängigkeit kann schon nach wenigen Wochen einsetzen und unbemerkt bleiben [3]. Das IQWiG beziffert die Zahl der Menschen in Deutschland, die von Benzodiazepinen und Z-Substanzen abhängig sind, auf etwa 1,2 bis 1,5 Millionen [2].

Weitere verschreibungspflichtige Mittel

Manche Antidepressiva wirken beruhigend und werden gegen Schlafstörungen eingesetzt, meist niedriger dosiert als bei einer Depression. Manche von ihnen machen im Unterschied zu Benzodiazepinen und Z-Substanzen körperlich nicht abhängig [2]. In Deutschland ist für Schlafstörungen nur ein Antidepressivum in niedriger Dosierung zugelassen, die übrigen werden außerhalb ihrer Zulassung verordnet, im sogenannten Off-Label-Use [2]. Die Leitlinie hält zwei dieser Wirkstoffe für wirksam, rät aber, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Risiken vor und während der Behandlung sorgfältig zu beobachten. Eine Langzeitbehandlung sollte ohne behandlungsbedürftige Depression nicht empfohlen werden [1].

Antipsychotika, die vor allem älteren Menschen verschrieben werden, empfiehlt die Leitlinie bei einer Insomnie ohne psychiatrische Begleiterkrankung nicht. Für die beiden Wirkstoffe, deren Zulassung Schlafstörungen nennt, gibt es keine randomisierten Studien zu diesem Einsatz [1]. Das IQWiG nennt mögliche Nebenwirkungen wie innere Unruhe, Herzrhythmusstörungen und unwillkürliche Bewegungen [2].

Seit 2022 ist in der EU ein Wirkstoff aus einer neueren Gruppe zugelassen, den Orexin-Rezeptor-Antagonisten. Sie blockieren die Wirkung des Hormons Orexin, das an der Steuerung des Schlaf-Wach-Rhythmus beteiligt ist [1, 2]. Der Wirkstoff ist für Erwachsene mit schweren Schlafstörungen zugelassen, die länger als drei Monate anhalten und den Alltag stark beeinträchtigen [2]. Die Leitlinie hält die Gruppe für wirksam. Eine Langzeitbehandlung sollte aber nicht empfohlen werden, vor allem nicht über ein Jahr hinaus, weil Daten aus dem Alltag und zur Wirkung über lange Zeit noch fehlen [1].

Rezeptfreie Mittel: Antihistaminika, Melatonin, Pflanzen

Einige Antihistaminika, ursprünglich Mittel gegen Allergien, gibt es ohne Rezept als Schlafmittel [2]. Die Leitlinie empfiehlt sie nicht. Hochwertige Studien fehlen, die Wirkung ist allenfalls gering, und der Körper gewöhnt sich rasch an die Substanzen [1]. Häufige Nebenwirkungen sind laut IQWiG Kopfschmerzen, Unruhe, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Mundtrockenheit und Sehstörungen. Für Männer mit Prostataproblemen eignen sie sich nicht, weil sie die Blasenentleerung stören können [2].

Blühende Kamille auf einer Sommerwiese im weichen Licht, im Hintergrund ein grünes Feld
Bild: KI-generiert

Melatonin ist ein körpereigenes Hormon, das den Schlaf-Wach-Rhythmus steuert. Als Arzneimittel ist es verschreibungspflichtig und in Deutschland für die Kurzzeitbehandlung der Insomnie bei Menschen ab 55 Jahren zugelassen [1, 2]. Daneben gibt es frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel, manche gering, andere ähnlich hoch dosiert wie Medikamente [2]. Die Leitlinie hält Melatonin ab 55 für wirksam, vor allem beim Einschlafen, rät aber von einer Langzeitbehandlung ab [1]. Präparate aus der Apotheke bieten nach Ansicht der Leitlinienautoren mehr Produktsicherheit als andere Bezugsquellen, Gummibärchen mit Melatonin sehen sie sehr kritisch [1]. Melatonin kann Kopfschmerzen, Unruhe, Reizbarkeit und Magenbeschwerden auslösen und verträgt sich mit einigen Medikamenten nicht gut [2].

Für pflanzliche Mittel wie Baldrian, Hopfen, Passionsblume oder Melisse gibt es laut IQWiG keine Belege, dass sie die Beschwerden einer Schlafstörung lindern [2]. Metaanalysen zeigen für Baldrian allenfalls eine geringe Überlegenheit gegenüber einem Scheinmedikament bei insgesamt niedriger Studienqualität, und die Leitlinie empfiehlt pflanzliche Mittel nicht [1]. Ernsthafte Nebenwirkungen sind bei den frei verkäuflichen Präparaten gewöhnlich nicht zu erwarten, allergische Reaktionen, Übelkeit oder Bauchkrämpfe kommen aber vor. Wer schon Beruhigungsmittel nimmt, lässt sich vorher besser beraten [2].

Besondere Vorsicht im Alter und bei Schlafapnoe

Ältere Menschen reagieren empfindlicher auf Schlafmittel. Viele nehmen zudem mehrere Medikamente, im Schnitt acht bei 80-Jährigen. Für fast alle Beruhigungs- und Schlafmittel sind Nebenwirkungen nachgewiesen, die im Alter besonders schwer wiegen: Stürze, Verwirrtheit, Delir und kognitive Einschränkungen bis hin zu einer durch Medikamente verursachten Demenz [1]. Praktisch alle wirksamen Schlafmittel werden in Bewertungslisten für ältere Menschen negativ eingestuft [1]. Worauf du bei vielen Medikamenten im Alter achten solltest, beschreibt der Ratgeber Viele Medikamente im Alter.

Schlaf- und Beruhigungsmittel lassen außerdem die Muskulatur der oberen Atemwege erschlaffen und können eine Schlafapnoe verstärken, ebenso übermäßiger Alkohol [4]. Wenn du laut schnarchst oder jemand Atemaussetzer bei dir beobachtet hat, sprich das an, bevor du ein Schlafmittel nimmst. Einen ersten Eindruck gibt dir der Schlafapnoe-Risiko-Test.

Wieder ohne Schlaftabletten auskommen

Viele Menschen nehmen Schlafmittel über Monate oder Jahre. Das IQWiG empfiehlt Benzodiazepine und Z-Substanzen nicht länger als vier Wochen einschließlich der Phase, in der die Dosis verringert wird [3]. Wer länger dabei ist, setzt am besten schrittweise und mit ärztlicher Begleitung ab. Die Entzugserscheinungen gleichen oft den alten Schlafproblemen und können das Verlangen nach der Tablette wieder verstärken, ein Teufelskreis [3].

Frau in den Fünfzigern geht am Abend im goldenen Licht ruhig und gelassen über einen Parkweg
Bild: KI-generiert

Erste Anlaufstelle ist die Arztpraxis. Wer das Gefühl hat, den Konsum nicht mehr im Griff zu haben, kann sich auch an eine Suchtberatungsstelle wenden [3]. Anlaufstellen findest du auf der Seite Hilfe finden. Studien zeigen, dass schon ärztliche Betreuung und Beratung mehr Menschen das Absetzen gelingen lassen. Zusätzliche psychologische Unterstützung, am erfolgreichsten anscheinend die kognitive Verhaltenstherapie, erhöht die Erfolgsquote weiter [3]. Dass Ersatzmedikamente den Ausstieg erleichtern, ist dagegen bisher nicht belegt [3].

Alkohol ist kein Ausweg. Die Leitlinie rät, ihn keinesfalls als Schlafmittel einzusetzen, und beschreibt, dass er häufig zur Selbstbehandlung genommen wird und in vielen Fällen zur Entstehung einer Insomnie beiträgt [1]. Auch wenn manche mit Alkohol schneller einschlafen, wird der Schlaf dadurch unruhiger und weniger erholsam [5].

  1. Leitlinie S3-Leitlinie Insomnie bei Erwachsenen, Update 2025 (AWMF-Registernummer 063-003), Version 2.0, Empfehlungen T1 bis T9, Kapitel 3.5 und 4.2. Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM); Spiegelhalder K, Riemann D u. a.. Stand 2025, gültig bis 12.11.2029. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Schlafstörung: Behandlung mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.07.2024. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Schlafstörung: Schlaf- und Beruhigungsmittel absetzen. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.07.2024. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Obstruktive Schlafapnoe. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 08.07.2026. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Schlafprobleme und Schlafstörungen (Insomnie). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 03.07.2024. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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